Tankschutz Amtliche Abnahme & Funktionskontrolle

Die Amtliche Abnahme nach WHG ist mit dem Auto-TÜV vergleichbar und muss durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Welcher Tank wann geprüft werden muss, richtet sich nach Tankart (Erdtank oder oberirdischer Tank), Lage des Tanks (z.B. in einem Schutzgebiet) und der Tankgröße. Auch die Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts ist gesetzlich geregelt und muss von sachkundigem Personal durchgeführt werden.

Mit Wolf Tankschutz erhalten Sie das erforderlich Sachpersonal für die amtliche Abnahme und Funktionskontrolle. Außerdem stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die gesetzlichen Prüfungsanforderungen zur Seite.

Vorschriften zur amtlichen Abnahme durch Sachverständige

Die Prüfungsvorschriften für Heizöltanks werden in der AwSV §46 geregelt (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die Verordnung gilt seit dem 1. August 2017 bundesweit.

Für Tankanlagen gelten folgende Prüfungsbestimmungen:

Kein Schutzgebiet

Tankart

Erdtanks

vor Inbetriebnahme

alle Größen

nach wesentlicher Änderung

alle Größen

wiederkehrend

alle Größen
alle 5 Jahre

bei Stilllegung

alle Größen

Tankart

Kellertanks

vor Inbetriebnahme

ab 1.001 Liter

nach wesentlicher Änderung

ab 1.001 Liter

wiederkehrend

ab 10.001 Liter
alle 5 Jahre

bei Stilllegung

ab 10.001 Liter

In Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufigen Überschwemmungsgebieten

Tankart

Erdtanks

vor Inbetriebnahme

alle Größen

nach wesentlicher Änderung

alle Größen

wiederkehrend

alle 2,5 Jahre

bei Stilllegung

alle Größen

Tankart

Kellertanks

vor Inbetriebnahme

ab 1.001 Liter

nach wesentlicher Änderung

ab 1.001 Liter

wiederkehrend

ab 1.001 Liter
alle 5 Jahre

bei Stilllegung

ab 1.001 Liter

Stellt der Sachverständige Mängel fest, müssen diese umgehend beseitigt werden. Bei erheblichen Mängeln ist ggf. eine Nachprüfung nach der Beseitigung erforderlich. Handelt es sich um gefährliche Mängel, muss die Tankanlage sofort außer Betrieb genommen werden.

Wir bieten Ihnen die Serviceleistung der amtlichen Abnahme separat oder als Bestandteil unseres Funktionskontrollvertrages an. Wolf Tankschutz kümmert sich um die fachgerechte und pünktliche Erledigung der behördlichen Auflagen und erledigt für Sie die komplette behördliche Abwicklung.

Wartung der Tankanlage: Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts

Neben der amtlichen Abnahme von Tankanlagen übernehmen wir selbstverständlich auch die Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts. Diese wichtige Sicherheitseinrichtung muss einmal pro Jahr von sachkundigem Personal überprüft werden (Grundlage bilden die Bauartzulassungen für Leckanzeigegeräte), denn nur so können Schäden im Tank und auslaufendes Öl angezeigt werden.

Mit unserem Wartungsvertrag zur Funktionskontrolle gehen Sie sicher, dass Ihre Tankanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sparen sich hohe Kosten, da Defekte frühzeitig erkannt werden.

Diese Überprüfungen sind auch für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen von großer Bedeutung. Nur wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind und somit ein Selbstverschulden durch Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, werden eventuelle Schäden von der Versicherung auch zuverlässig übernommen.

Fragen Sie nach einer Beratung von uns!

Unser Team berät Sie gerne und gibt Ihnen Tipps, wie Sie bei der Wartung Ihrer Tankanlage sparen können!

Die Firma Peter Wolf & Bavaria Tankdienst GmbH ist seit 50 Jahren Ihr zuverlässiger Partner in allen Leistungen rund um die Tankreinigung, den Tankschutz sowie für die Durchführung von Entkalkungen von Trinkwasserinstallationen.

50 Jahre Fachbetrieb Siegel für Tankschutz Bayern

Als geprüfter Fachbetrieb für Tankschutz und Tankreinigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind unsere Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand bezüglich technischer Regeln sowie gesetzlicher Anforderungen.